Datenbank
06.12.2010
Ab dem 4. Dezember gilt: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte) mit einem Fahrzeug mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 € rechnen. Behinderungen des...weiter